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Dorfgemeinschaftshaus Anhausen

Unser Dorfgemeinschaftshaus zeichnet sich durch seine zentrale Lage in Anhausen aus und ist der ideale Ort, um das Leben gemeinsam zu feiern. Ob ein runder Geburtstag, Hochzeit oder ein anderes großes Familienfest – unsere Räumlichkeiten bieten Ihnen den perfekten Rahmen für unvergessliche Momente.

Was ursprünglich als innovatives Konzept eines Bürgerhauses mit Selbstbewirtschaftung startete, hat sich längst zu einer absoluten Erfolgsgeschichte entwickelt. Einst als Ergänzung zur lokalen Gastronomie gedacht, schloss das Haus schnell eine wichtige Lücke im Ort und ist heute aus dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Anhausen nicht mehr wegzudenken.

Viele unserer Bürgerinnen und Bürger nutzen die Räumlichkeiten für ihre privaten Feierlichkeiten. Doch nicht nur im Ort ist die Attraktivität unseres Hauses bekannt: Auch immer mehr Gastgeber von außerhalb entdecken den besonderen Charme und die Flexibilität der Selbstbewirtschaftung für sich.

Bestens betreut

Dank einer optimalen und zuverlässigen Betreuung durch Gisela Zeiler finden Sie bei uns stets hervorragende Bedingungen für Ihre Veranstaltung vor. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr Fest reibungslos gelingt.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Ihr Gastgeber zu sein!

Adresse

Dorfgemeinschaftshaus Anhausen
Auf dem Löh 10
56584 Anhausen
Telefon:  02639. 1715

Vermietung

Anfragen zu Vermietung des Dorfgeminschaftshauses bitte an:

Gisela Zeiler
Mobil: 0171 498 74 54

Benutzungsgebühren DGH

Nutzung/ VeranstaltungMieterKosten
Familienfeier
Ortsansässige

60,00 € (1. Tag)
25,00 € (jede weitere Tag)

Bürger aus dem Kirchspiel

85,00 € (1. Tag)
42,50 € (jede weitere Tag)

Auswärtige

130,00 € (1. Tag)
70,00 € (jede weitere Tag)

Beerdigungskaffee

25,00 € 

Versammlungen, Proben
Ortsvereine

15,00 € 

Versammlungen, Proben
überörtliche Vereine

25,00 € 

Gewerbliche (Musik-)Veranstaltungen

150,00 € (1. Tag)
90,00 € (jeder weitere Tag)

Hinweis: Beerdigungen bis 140 Personen/ Familienfeiern, Hochzeiten, etc. max. 100 Personen

Nebenkosten DGH

(1) Die Kosten für den entstandenen Strom- Gas- und Wasserverbrauch werden berechnet und den Nutzern in Rechnung gestellt.

(2) Die der Ortsgemeinde entstehenden Kosten für die Reinigung von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Geräten sowie die Abfallbeseitigung sind zu erstatten, sofern der Benutzer diese Arbeiten nicht selbst oder nicht ordnungsgemäß bzw. vollständig ausführt. Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes von Geräten und Einrichtungsgegenständen sind der Ortsgemeinde die entsehenden Kosten zu erstatten. Das gleiche gilt für verursachte Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen.

Unkosten fürEinheitKosten
Strom
je kWh

0,50 €

Gas
je m³

1,00 €

Wasser
je m³

10,00 €

Tischdecken
Leihgebühr/ je Stück

1,00 €

Ersatzglas
Stück

1,00 €

Ersatzglas "Wein"
Stück

2,50 €

Ersatzglas "Bier"
Stück

2,00 €

Ersatzglas "Sekt"
Stück

2,50 €