Mittwoch, 04 Dezember 2024

Dorfgemeinschaftshaus Anhausen

Unser Dorfgemeinschaftshaus liegt zentral im Ort. Hierin eine großen Geburtstag, oder eine Familienfeier zu begehen, ist ideal.

Für Anhausen war ein Bürgerhaus mit Selbstbewirtschaftung etwas Neues.
Es sollte keine Konkurrenz zu den bestehenden Gaststätten sein, es ergab sich jedoch, dass eine Wirtschaft gerade geschlossen hatte
und eine weitere verkauft werden sollte und die Zukunft ungewiss war.

Mittlerweile ist das Haus fester Bestandteil des Lebens in Anhausen.
Viele Bürger brauchen längst keine Einweisung mehr, weil sie ihre sämtlichen Familienfeste im Dorfgemeinschaftshaus feiern.
Auch "nicht Anhausener" haben es entdeckt.

Von der Hausmeisterseite wird es optimal betreut, so dass es inzwischen notwendig ist, Termine ein bis eineinhalb Jahre im Voraus zu buchen.

Anfragen zu Vermietung des Dorfgeminschaftshauses bitte an:

Gisela Zeiler, Mobil: 0171 498 74 54

 

Wichtige Hinweise zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Zeiten von Corona

Das Dorfgemeinschaftshaus kann wieder genutzt werden. Hierbei gilt es jedoch Auflagen zu beachten, das Hygienekonzept einzuhalten und eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.

1.) Auflagen bei Anmietung/Nutzung Dorfgemeinschaftshaus + Erklärung der/des Verantwortlichen ("Veranstaltung innen")

2.) Auflagen bei Anmietung/Nutzung Dorfgemeinschaftshaus + Erklärung der/des Verantwortlichen ("private Feier")

 


 Fotos Dorfgemeinschaftshaus:

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Benutzungsgebühr DGH




 Anlass 1. Tag jeder weitere Tag
Familienfeier (Ortsansässige) 60,00 € 25,00 €
Familienfeier (Kirchspielsbürger) 85,00 € 42,50 €
Familienfeier (Auswärtige) 130,00 € 70,00 €
Beerdigungskaffee 25,00 €  
Ortsvereine (Versammlungen, Proben) 15,00 €  
überörtliche Vereine 25,00 €  
Gewerbliche (Musik)Veranstaltungen 150,00 € 90,00 €

(Beerdigungen bis 140 Personen/ Familienfeiern, Hochzeiten, etc. max. 100 Personen)
   

Nebenkosten DGH

 

 

(1) Die Kosten für den entstandenen Strom- Gas- und Wasserverbrauch werden berechnet und den Nutzern in Rechnung gestellt.

(2) Die der Ortsgemeinde entstehenden Kosten für die Reinigung von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Geräten sowie die Abfallbeseitigung sind zu erstatten, sofern der Benutzer diese Arbeiten nicht selbst oder nicht ordnungsgemäß bzw. vollständig ausführt.            
Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes von Geräten und Einrichtungsgegenständen sind der Ortsgemeinde die entsehenden Kosten zu erstatten. Das gleiche gilt für verursachte Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen.

Strom/ je KWh 0,50 €  
Gas/ je m3 1,00 €  
 Wasser/ je m3 10,00 €  
Tischdecken (Leihgebühr/ je Stück) 1,00 €  
Glas (Ersatz) 1,50 €  
Weinglas (Ersatz) 2,50 €  
Bierglas (Ersatz) 2,00 €  
Sektglas (Ersatz) 2,50 €  
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