Winterdienst
Damit der Winterdienst ordnungsgemäß von der Ortsgemeinde durchgeführt werden kann, bittet die Gemeindeverwaltung darum, dass Anlieger nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge bei Wintereinbruch nicht auf der Straße parken.
Dies gilt insbesondere an Steilstrecken innerhalb der Ortsgemeinde (Hohlstraße, Gartenstraße, Brunnenstraße und Ackerstraße).
Dies gilt insbesondere an Steilstrecken innerhalb der Ortsgemeinde (Hohlstraße, Gartenstraße, Brunnenstraße und Ackerstraße).
Heinz-Otto Zantop, Ortsbürgermeister