Multifunktionsfläche wieder geöffnet
Die Multifunktionsfläche ist ab sofort wieder geöffnet.
Im Zusammenhang mit der Benutzung der Multifunktionsfläche in der Ortsgemeinde Anhausen wird auf die Einhaltung der nachfolgenden Gebote bzw. Verbote eindringlich hinzuweisen:
- Der Aufenthalt auf der Multifunktionsflächeist ab 21:00 Uhr verboten.
- Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischenGetränken ist verboten.
- Das Befahren der Multifunktionsfläche mit Kraftfahrzeugen oder sonstigen motorbetriebenen Geräten ist verboten.
- Es ist verboten, die Multifunktionsfläche mehr als verkehrsüblich zu verunreinigen. Eine eingetretene Verunreinigung hast der Verursacher unverzüglich zu beseitigen.
- Auf der Multifunktionsfläche ist es verboten Einrichtungsgegenstände, insbesondere Bänke, zweckfremd zu benutzen, zu verunreinigen, zu beschädigen, zu verändern oder an für die Nutzung nicht bestimmte Orte zu verbringen.
Die Ortsgemeinde Anhausen behält sich die Ahndung von Verstößen vor.
Anhausen im Juli 2020
Gemeindeverwaltung Anhausen
Gemeindeverwaltung Anhausen