Dorfgemeinschaftshaus

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Geschichte
Baukosten

Nutzen

Gebührenordnung

Sonstige Kosten

Nebenkosten

Vermietung


Geschichte [zurück zum Anfang]

Die Keimzelle des Dorfgemeinschaftshauses von Anhausen ist die 1955 von den Mitgliedern des Turnvereins Anhausen gebaute Turnhalle mit einer Größe von ursprünglich 170 m2.

Diese Halle wurde um 20 m2 erweitert, Dachstuhl und Dach komplett erneuert, Parkettboden wegen eines Wasserschadens ausgetauscht, Wände isoliert und von innen und außen verkleidet. Die Halle ist so gut wie nicht mehr wiederzuerkennen, obwohl drei Wände und das gesamte Fundament noch erhalten sind.

 Dazu kam ein Anbau mit:

-         80 m2 Keller (Toiletten, 3 Abstellräume, 1 Getränkekühlraum, 1 Raum für die Aggregate und ein Putzmittelraum)

-         122 m2 im Erdgeschoss (Küche, Sitzungsraum, Stuhllagerraum und Bar, Behinderten-WC)

-         100 m2 Hausmeisterwohnung

Am 4. September 1992 wurde die Baugenehmigung erteilt. Danach konnte die Baumaßnahme ausgeschrieben werden, sodass am 28. November 1992 der Erste Spatenstich stattfinden konnte.

Nach zügigem Bau feierten wir am 30. April 1993 das Richtfest.

Der Innenausbau dauerte etwas länger, aber Mitte Januar 1994 war das Haus so weit fertig, dass es eingeweiht werden konnte.

Auch wenn während der Bauzeit das Interesse im Dorf nicht gerade  überschwänglich war, zur Einweihung am 19. Februar 1994 konnten wir so viele Gäste begrüßen, dass längst nicht alle Platz fanden.

 

Baukosten [zurück zum Anfang]

Die Baukosten beliefen sich am Ende auf 1,5 Millionen, zu denen wir leider vom Land keinen Zuschuss erhalten konnten. Dafür haben sich der Kreis Neuwied, die Brauerei Zur Nette und die Kraftversorgung mit einem Anteil beteiligt.

 

Nutzen [zurück zum Anfang]

Für Anhausen war ein Bürgerhaus mit Selbstbewirtschaftung etwas Neues. Es sollte keine Konkurrenz zu den bestehenden Gaststätten sein, es ergab sich jedoch, dass eine Wirtschaft gerade geschlossen hatte und eine weitere verkauft werden sollte und die Zukunft ungewiss war.

Mittlerweile ist das Haus fester Bestandteil des Lebens in Anhausen. Viele Bürger brauchen längst keine Einweisung mehr, weil sie ihre sämtlichen Familienfeste im Dorfgemeinschaftshaus feiern. Auch "nicht Anhausener" haben es entdeckt.

Von der Hausmeisterseite wird es optimal betreut, so dass es inzwischen notwendig ist, Termine ein bis eineinhalb Jahre im Voraus zu buchen.

 

Gebührenordnung [zurück zum Anfang]

für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Anhausen

            1. Tag                   jeder weitere Tag     
Familienfeier (Ortsansässige)  50,00

20,00  

Familienfeier (Auswärtige)  120,00 60,00  
Beerdigungskaffee 20,00  
Ortsvereine (Versammlungen, Proben)  5,00  
Überörtliche Vereine 15,00  
Gewerbliche Musikveranstaltungen 150,00 75,00 
Familienabend Ortsvereine  50,00  
Die Besucheranzahl im DGH ist auf 140 Personen beschränkt.

 

Sonstige Kosten [zurück zum Anfang]

 

(1)    Die Kosten für den entstandenen Strom- Gas- und Wasserverbrauch werden berechnet und den Nutzern in Rechnung gestellt.

(2)    Die der Ortsgemeinde entstehenden Kosten für die Reinigung von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Geräten sowie die Abfallbeseitigung sind zu erstatten, sofern der Benutzer diese Arbeiten nicht selbst oder nicht ordnungsgemäß bzw. vollständig ausführt.            
Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes von Geräten und Einrichtungsgegenständen sind der Ortsgemeinde die entsehenden Kosten zu erstatten. Das gleiche gilt für verursachte Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen.

                 

Nebenkosten [zurück zum Anfang]

Strom   je KWh 0,30
Gas      je m3 0,35
Wasser je m3 8,00
Tischdecken je Stück 0,50
Glas  (Ersatz) 1,10
Weinglas (Ersatz) 2,10

Geschirr (Ersatz) nach dem aktuellen Beschaffungspreis


                 

Vermietung [zurück zum Anfang]



Interesse ? Zuständig für die Vermietung ist :



Name Telefon
Elvira Kern 02639 - 1681